Was tun im Trauerfall?
Sterbefall zu Hause
Der Hausarzt ist umgehend zu informieren. Er stellt den Tod fest. Eine offizielle Bescheinigung des Arztes, der Totenschein, wird den Angehörigen ausgehändigt. Kann der Hausarzt nicht erreicht werden, so ist umgehend der Ärztliche Notdienst zu informieren.
Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim
Tritt der Tod in einem Pflegeheim oder Krankenhaus ein, veranlasst die Verwaltung die Ausstellung der Todesbescheinigung durch den Arzt. Die Benachrichtung des Bestatters erfolgt immer durch die Angehörigen.
Sterbefall auf öffentlichem Gelände
Im Falle eines Ablebens auf öffentlichen Straßen oder Plätzen bzw. bei unklarer Todesursache kümmern sich die zuständigen Behörden um den Verstorbenen. Diese benachrichtigen auch die Angehörigen und lassen die verstorbene Person durch einen Bestatter abholen. Die Behörden sind nicht an den im Vorsorgeordner oder den durch die Angehörigen gewünschten Bestatter gebunden. Dieser Bestatter darf sich nicht bei den Angehörigen um einen Auftrag bewerben bzw. seine Dienste diesen anbieten. Die Bestattung wird durch den Bestatter erfolgen, welcher im Vorsorgeordner benannt bzw. von den Angehörigen beauftragt wird.