Firmenchronik
1948 gründete der Schreinermeister Otto Schneider unsere Firma als Bau- und Möbelschreinerei in Saarbrücken- Malstatt.
Wo in angemieteten Räumen bis 1950 gearbeitet wurde. Danach befand sich die Werkstatt in Saarbrücken-Burbach, Auf dem Acker 23.
Nach dem Aufbau der Schreinerei, eröffnete 1957 unser Bestattungsinstitut mit eigenem Lager und Fuhrpark.
Im Jahre 1962 bezogen wir im Wohnhaus des Sohnes, Kurt-Otto Schneider in Saarbrücken-Malstatt, Neustr. 53, unsere erste Filiale.
Mit dem Tod des Gründers im Jahre 1967 übernahm sein Sohn Kurt-Otto Schneider -Schreinermeister- die Geschicke der Firma.
Dieser verlagerte 1969 den Firmensitz des Bestattungsinstitut in zentrale Lage nach Saarbrücken-Burbach, Bergstraße 19, wo es heute noch zu finden ist.
Im Jahre 1986 übergab Kurt-Otto Schneider die Schreinerei an seinen Sohn Peter Schneider - Schreinermeister, Bestattermeister, fachgeprüfter Bestatter-.
Mit der Übergabe des Beerdigungsinstituts im Jahr 1990 sowie auf Grund des stetigen Wachstums wurde die Einzelfirma in eine GmbH umgewandelt, die Peter Schneider gemeinsam mit seiner Frau Ursula Schneider, als Gesellschafter und Geschäftsführer, leitete.
Zum 25.10.2004 eröffneten wir eine Filiale in Riegelsberg.
Zum 01.11.2009 schied Ursula Schneider aus der Geschäftsführung aus und übergab ihrem Florian Schneider -fachgeprüfter Bestatter- die Position.
Zum 01. 07.2012 schlossen wir die Filiale Riegelsberg aus betrieblichen Gründen.
Am 08.11.2014 verstarb Ursula Schneider.
Am 15.12.2019 übernahmen Peter und Florian Schneider die Geschicke des Altenkesseler Beerdigungsinstitut Schäfer ® und integrierten dieses als Marke in das Beerdigungsinstitut Peter Schneider GmbH.
Im Laufe der Jahre bauten wir unser Beerdigungsinstitut kontinuierlich aus. Heute verfügt es über mehrere Bestattungsfahrzeuge, eigene Kühlmöglichkeiten sowie einen eigenen Raum für Abschiednahmen. In diesem kann in einem privaten Rahmen ohne Zeitdruck, je nach Wunsch am offenen oder geschlossenen Sarg noch einmal von der/dem Verstorbenen Abschied genommen werden. Der Raum steht für einen von Ihnen, als Angehörige, gewählten und gesetzlich sowie hygienisch vertretbaren Zeitraum zur freien Verfügung.