Was tun im Trauerfall ?
Sterbefall zu Hause
Der Hausarzt ist umgehend zu informieren. Er stellt den Tod fest.
Eine offizielle Bescheinigung des Arztes, der Totenschein, wird den
Angehörigen ausgehändigt.
Kann der Hausarzt nicht erreicht werden, so ist umgehend der Ärztliche
Notdienst zu informieren.
Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim
Tritt der Tod in einem Pflegeheim oder Krankenhaus ein, veranlasst die
Verwaltung die Ausstellung der Todesbescheinigung durch den Arzt.
Die Benachrichtung des Bestatters erfolgt immer durch die Angehörigen.
Sterbefall auf öffentlichem Gelände
Im Falle eines Ablebens auf öffentlichen Straßen oder Plätzen bzw. bei unklarer
Todesursache kümmern sich die zuständigen Behörden um den Verstorbenen.
Diese benachrichtigen auch die Angehörigen und lassen die verstorbene Person
durch einen Bestatter abholen. Die Behörden sind nicht an den im
Vorsorgeordner oder den durch die Angehörigen gewünschten Bestatter
gebunden. Dieser Bestatter darf sich nicht bei den Angehörigen um einen
Auftrag bewerben bzw. seine Dienste diesen anbieten. Die Bestattung wird
durch den Bestatter erfolgen, welcher im Vorsorgeordner benannt bzw. von
den Angehörigen beauftragt wird.